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Unsere Charta

1.

Die IG will die Produktionsbedingungen in der Schweiz verbessern und so den künstlerischen und kommerziellen Erfolg des Schweizer Films im In- und Ausland zu stärken.

2. 

Die IG setzt sich für die Vielfalt von Schweizer Filmen unterschiedlicher Genres und Produktionsarten ein.

3.

Die IG steht für Produzenten, die sich nicht nur durch die Finanzierung und organisatorische Durchführung definieren, sondern als ein Teil des kreativen Motors der Projekte, der die Akteure zusammenbringt, und die Ideen zu Filmen macht.

4. 

Die IG steht für die professionelle und unternehmerische Eigenverantwortung des Produzenten.

5. 

Die IG setzt sich für die Stärkung der automatischen Förderinstrumente und deren Objektivierung nach künstlerischen und kommerziellen Kriterien ein.

6.

Die IG setzt sich für eine Erhöhung der Fördermittel ein. Diese sollen vorwiegend in die automatische Förderung fliessen.

7.

Die IG setzt sich für eine Stärkung der wirtschaftlichen Verantwortung der Produzenten gegenüber den Autoren und Regisseuren ein.

8.

Die IG versteht die Förderinstitutionen nicht als reine Subventionsgeber sondern als Partner.

9.

Die IG steht für einen konstruktiven und lösungsorientierten Dialog mit allen Partnern (Förderinstitutionen/Fernsehanstalten /Branchenverbände etc.). Dabei werden die Interessen der IG vorzugsweise bilateral und sachbezogen verfolgt und umgesetzt.

10.

Mitglied der IG kann jedes unabhängige professionelle Filmproduktionsunternehmen in der Schweiz werden, welches die Aufnahmebedingungen (mindestens einen Langfilm produziert und ausgewertet) erfüllt und die Grundsätze der IG akzeptiert, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem Branchenverband ist.

11.

Angesichts der Grösse des Landes, strebt die IG einen einzigen Verband an, um die Interessen der Produzenten wirksam zu vertreten.

Zürich im Mai 2009

Die Gründungsmitglieder

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